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Jusos Pirmasens-Zweibrücken

Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Jusos Pirmasens-Zweibrücken


Geschäftsordnung zum Download

  • Stimmberechtigt sind alle eingetragenen Mitglieder der SPD bis 35 Jahre im Unterbezirk Pirmasens/Zweibrücken sowie Mitarbeitende im Sinne des Modellversuchs (gemäß Beschluss des Parteivorstandes vom 21.03.1994). Zu den einzelnen Tagesordnungspunkten kann jedes Mitglied das Wort ergreifen.
  • Die Redner erhalten in der Reihenfolge der Wortmeldung das Wort. Wortmeldungen sind durch Handzeichen deutlich anzuzeigen. Die Berichterstatter können außerhalb der Reihenfolge das Wort zu ihrem Bericht erhalten.
  • Anträge zur Geschäftsordnung werden sofort behandelt. Es darf jeweils nur ein Redner für und ein Redner gegen den Antrag sprechen. Danach ist über einen Geschäftsordnungsantrag sofort abzustimmen.
  • Die Redezeit beträgt höchstens fünf Minuten. Anträge auf Schluss der Debatte (bzw. Rednerliste) sind wie Geschäftsordnungsanträge zu behandeln. Sie dürfen nur von Mitgliedern gestellt werden, die sich an der Diskussion nicht beteiligt haben. Vor der Abstimmung werden die noch vorgemerkten Redner bekannt gegeben.
  • Aus der Versammlung können Vorschläge zu den Wahlgängen gemacht werden.
  • Bei Wahlen wird aus der Mitte der Versammlung ein Wahlvorstand gewählt, dem kein Mitglied des alten Vorstands angehören darf.
  • Die Wahl der Kandidaten erfolgt geheim.
  • Die Beschlüsse der Vollversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit die Satzung keine andere Handhabung vorschreibt.
  • Im Übrigen gelten die Organisationsstatuten zur Wahlordnung der SPD sowie die Satzung der Jusos Rheinland-Pfalz.
  • Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss der Diskussion und nach einer Abstimmung zulässig.